Wichtiges und AGBs

Während der gesamten Veranstaltung befindet sich ein Festbüro unmittelbar in der Nähe des Rathauses in Arnstorf.

1. Das Fest
Das mittelalterliche Musik- und Handwerkerfeste „Auf Heller und Barde“ ist eine Veranstaltung des Marktes Arnstorf. Das Fest bietet viele kulturelle Angebote und wird in Erinnerung an die Markterhebung im Jahr 1419 gefeiert. Es findet bei jeder Witterung statt.

2. Der Eintritt - Wegzoll
2.1. Die Bezahlung des Eintritts – Wegzolls in der jeweils ausgeschriebenen Höhe, berechtigt zum Besuch des Festes an den Tagen von 14. bis 16. Juni 2019. Einlass nur mit gültiger Eintrittskarte. Dauerkarten sind unaufgefordert an den jeweiligen Kontrollpunkten vorzuzeigen.
2.2. Die Preise teilen sich in zwei Gruppen „Regulär“ und „Ermäßigt“. Unter „Ermäßigt“ versteht man Kinder von 4 bis 14 Jahren und schwerbehinderte Menschen ab 50% Grad der Behinderung. Bei den schwerbehinderten Menschen wird das Schwerbehindertenrecht in der jeweils gültigen Fassung angewendet. Um dies prüfen zu können, ist unaufgefordert beim Einlass oder an den Veranstaltungskassen der Nachweis im Sinne der Schwerbehindertenausweisverordnung nebst Personalausweis vorzulegen. Wird ein zur Ermäßigung berechtigender Nachweis nicht vorgelegt, so ist die Differenz aus dem Vollpreis des Tickets und dem ermäßigten Preis zu bezahlen, um zutrittsberechtigt zu sein. Wenn in dem vorgelegten Schwerbehindertenausweis ein Merkzeichen „B“ für eine Begleitperson eingetragen ist, erhält die Begleitperson in der Regel freien Eintritt.
2.3. Kinder bis zum 3. Lebensjahr haben freien Eintritt.
2.4. Die Eintrittskarten sind im Vorverkauf erhältlich an folgenden Verkaufsstellen: • Rathaus Markt Arnstorf, Marktplatz 8, 94424 Arnstorf, Tel: 08723/9610-0 • Schreibwaren Schaitl, Unterer Markt 9, 94424 Arnstorf, Tel: 08723/910123 Weiter gelten hier auch die unter 3. genannten Festsetzungen.

3. Ritterturniere
3.1. Die im Programm ausgewiesenen Veranstaltungen sind im Eintrittspreis bereits enthalten.
3.2. Sie können mit Ihrer Eintrittskarte/Ticket entsprechend der örtlichen Gegebenheiten Ihren Platz frei auswählen.

4. Kartenrücknahme
Zurücknahme der Eintrittskarten nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

5. Programmverlegung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltungen/Konzerte/Ritterturniere örtlich und/oder terminlich zu verlegen.

6. Programmänderung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

7. Datenschutz
Ihre Daten werden unter Beachtung des deutschen Datenschutzrechtes nur in Bezug auf das angebahnte und durchgeführte Geschäft verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich und gesetzlich erlaubt ist. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Bayerischen Datenschutzgesetz.
Den Datenschutzbeauftragten des Marktes Arnstorf erreichen Sie unter:
Landratsamt Rottal-Inn, Herr Ruderer, Ringstr. 4-7, 84347 Pfarrkirchen, Tel: 08561/20-539
Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Dieser erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.

8. Urheberrechte, Sicherheitsbestimmungen
Das Abbrennen von sog. „Schwedenfeuern“ (auch Finnenkerze, Warm-Log, oder Baumfackel genannt) auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt. Zudem ist das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Glas- und Plastikflaschen sowie Dosen auf das Veranstaltungsgelände strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten und die beteiligten Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Besucher und deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke etc. bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte unter Abwägung der Sicherheitsinteressen aller Besucher einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen Besuchers andererseits auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen.

9. Jugendschutz
Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit laut Aushang.

10. Einlass und Aufenthalt
10.1. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
10.2. Den Anweisungen des Personals des Marktes Arnstorf (Veranstalter), der Feuerwehr Arnstorf sowie der Security ist unbedingt Folge zu leisten.

11. Allgemein
Sollten einzelne oder mehrere Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung juristisch am nächsten kommt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.