AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Mittel-
alterfest Arnstorf "Auf Heller und Barde"
1. Das Fest
Das mittelalterliche Musik- und Handwerkerfest
„Auf Heller und Barde“ ist eine Veranstaltung
des Marktes Arnstorf. Das Fest bietet viele kul-
turelle Angebote und wird in Erinnerung an die
Markterhebung im Jahr 1419 gefeiert. Es findet
bei jeder Witterung statt.
2. Der Eintritt Wegezoll
2.1 Die Bezahlung des Eintritts Wegezolles
in der jeweils ausgeschriebenen Höhe, berechtigt
zum Besuch des Festes an den Tagen vom 17.–
19.06.2011. Das verplombte Eintrittsband gilt
für die Dauer des Festes als sichtbare Eintritts-
marke. Das Eintrittsband ist an den Tagen des
Festes unversehrt am Handgelenk zu tragen und
beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen. Wei-
ter gelten hier auch die unter 3. genannten Fest-
setzungen. 2.2 Die im Vorverkauf erworbenen
Eintrittskarten für das Konzert Faun bzw. das
Schlosskonzert gelten auch als Eintritt Wegezoll
für den Tag des Konzerts.
3. Konzerte und Ritterturniere
3.1 Für die im Programm ausgewiesenen Veran-
staltungen gelten die jeweils ausgeschriebenen
Eintrittspreise zuzüglich eventuell anfallender
Gebühren. 3.2 Sie können mit Ihrer Eintritts-
karte/Ticket entsprechend der örtlichen Gege
benheiten Ihren Platz frei auswählen. 3.3 Die
Preise teilen sich in zwei Gruppen „Regulär“
und „Ermäßigt“. Unter „Ermäßigt“ versteht man
Kinder von 4 bis 14 Jahren und schwerbehin-
derte Menschen ab 50% Behinderung. Bei den
schwerbehinderten Menschen wird das Schwer-
behindertenrecht in der jeweils gültigen Fassung
angewendet. Um dies prüfen zu können, ist un-
aufgefordert beim Einlass oder an den Veranstal-
tungskassen der Nachweis im Sinne der Schwer-
behindertenausweisverordnung nebst Personalaus-
weis vorzulegen. Wird ein zur Ermäßigung berechti-
gender Nachweis nicht vorgelegt, so ist die Differenz
aus dem Vollpreis des Tickets und dem ermäßigten
Preis zu bezahlen, um zutrittsberechtigt zu sein. Wenn
in dem vorgelegten Schwerbehindertenausweis ein
„B“ für eine Begleitperson eingetragen ist, erhält die
Begleitperson in der Regel freien Eintritt. 3.4 Kinder
bis zum 3. Lebensjahr haben freien Eintritt.
4. Kartenbestellung und Retour
4.1 Der im Internet (auf-heller-und-barde.de) bestell-
ten Eintrittskarten werden nur auf vorherige Überwei-
sung und auf Risiko des Bestellers versandt. Retournierte
Sendungen können nur gegen eine zusätzliche Gebühr in
Höhe von 5,00 Euro abermalig zugesendet werden.4.2
Mit der Bestellung kommt kein Fernabsatzvertrag gemäß
§ 312b BGB zustande; dies bedeutet, dass ein 2-wöchi-
ges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.
Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar
nach Bestätigung durch „abschicken“ bindend und ver-
pflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Ein-
trittskarten.
5. Kartenrücknahme
Zurücknahme der Eintrittskarten nur bei Absage der
Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintritts-
karte erstattet.
6. Programmverlegung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veran-
staltungen/Konzerte/Ritterturnier örtlich und/oder ter-
minlich zu verlegen.
7. Programmänderung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vor-
herige Ankündigung das Programm zu ändern.
7. Datenschutz
Ihre Daten werden unter Beachtung des deutschen
Datenschutzrechtes nur in Bezug auf das angebahnte
und durchgeführte Geschäft verwendet. Eine Weiter-
gabe an Dritte erfolgt nur soweit dies zur Vertrags-
durchführung erforderlich ist.
8. Urheberrechte, Sicherheitsbestimmungen
Die Künstler gestatten keinerlei Audio- und/oder Video-
aufnahmen. Deshalb ist das Mitbringen von Ton- und
Bildaufzeichnungsgeräten nicht erlaubt. Das Mitbringen
von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Feuer-
werkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Glas- und
Plastikflaschen, sowie Dosen in die Veranstaltungsräume
(vor allem Ritterwiese und Schlosshof) ist strikt untersagt.
Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten und
die beteiligten Personen von der Veranstaltung ausge-
schlossen. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Be-
sucher und deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke etc.
bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder sonstiger
sicherheitsrelevanter Aspekte unter Abwägung der Sicher-
heitsinteressen aller Besucher einerseits und dem Persönlich-
keitsrecht des betroffenen Besuchers andererseits auf ge-
fährliche Gegenstände zu untersuchen.
9. Jugendschutz
Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlich-
keit laut Aushang.
10. Einlass und Aufenthalt
10.1 Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen
Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu ver-
wehren, bleibt vorbehalten. 10.2 Den Anweisungen des
Personals des Marktes Arnstorf (Veranstalter), der Feuer-
wehr Arnstorf, sowie der Security ist unbedingt Folge zu
leisten.
11. Allgemein
Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam
sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages
im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.